Sehr geehrter Netznutzer, Sie rufen die Eingabemaske zur Übermittlung unverbindlicher Kapazitätsanfragen im Rahmen des Incremental Prozesses außerhalb der gem. Art. 26 Abs. 6 VO (EU) 2017/459 vorgesehenen Frist auf. Sie können die Eingabemaske zwar nutzen und ihre Anfrage stellen, eine Berücksichtigung findet jedoch gem. Art. 26 Abs. 7 VO (EU) 2017/459 erst im Rahmen der nächsten Marktnachfrageanalyse statt.