Teilnahmebedingungen 

Teilnahmebedingungen zur Marktnachfrage im Verfahren für neu zu schaffende Kapazität gem. Kapitel V der Verordnung (EU) 2017/459 (Netzkodex Kapazitätszuweisung) vom 6. April 2017

1. Einführung

Mit einer Marktabfrage wollen die Fernleitungsnetzbetreiber bayernets GmbH, Ferngas Netz GmbH, Fluxys Deutschland GmbH, Fluxys TENP GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Gastransport Nord GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, GRTgaz Deutschland GmbH, Lubmin-Brandov Gastransport GmbH, NEL Gastransport GmbH, Nowega GmbH, ONTRAS Gastransport GmbH, OPAL Gastransport GmbH & Co. KG, Open Grid Europe GmbH, terranets bw GmbH und Thyssengas GmbH (im Folgenden „FNB“) den Bedarf an neu zu schaffenden Transportkapazitäten für H-Gas an den Grenzen des deutschen Marktgebietes ermitteln.

Ziel ist es, den künftigen Bedarf für neu zu schaffende Transportkapazitäten an den Grenzen zu benachbarten Entry-Exit-Systemen so früh und so realistisch wie möglich einschätzen zu können. Das Verfahren findet im Einklang mit dem europäischen Netzkodex Kapazitätszuweisung (NC CAM) statt und soll die Entwicklung der betroffenen Gasfernleitungsinfrastruktur unterstützen.

Zusätzlich zur Marktnachfrage nach neu zu schaffender Transportkapazität nach NC CAM haben sich die FNB in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur dazu entschlossen, eine Möglichkeit anzubieten, eine Aufwertung bereits bestehender Kapazitätsprodukte im Rahmen des regulären Nachfragezyklus unverbindlich anzufragen.

Nach der unverbindlichen Abfrage bei den Marktteilnehmern (im Folgenden „Anfragende“) ermitteln die FNB, ob der angemeldete Bedarf für eine weitergehende Planung neuer Ausbauvorhaben grundsätzlich ausreicht. Ist dies der Fall, werden pro Marktraumgrenze technische Studien für einen möglichen Netzausbau erstellt.

Die Vermarktung dieser neuen Kapazitäten erfolgt mittels verbindlichem Kapazitätsvergabeverfahren. Im Rahmen von Auktionen wird der tatsächliche Kapazitätsbedarf der Marktteilnehmer final geprüft und in verbindliche Buchungen überführt, die wiederum die Basis für notwendige Investitionen im jeweiligen Fernleitungsnetz darstellen.

2. Zeitlicher Ablauf

Die Marktnachfrage startet in jedem ungeraden Jahr mit Beginn der Jahresauktion auf den europäischen Kapazitätsplattformen PRISMA European Capacity Platform (nachfolgend „PRISMA“) und Regional Booking Platform (nachfolgend „RBP“) und endet acht Wochen („8-Wochen-Frist“) nach Beginn der entsprechenden Jahresauktion auf PRISMA bzw. RBP.

Der Anfragende erhält innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der Jahresauktion eine Rückmeldung durch die zuständigen FNB unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 26 Ziffer 10 (a) – (c) NC CAM. Nachfragen von Marktteilnehmern bezüglich neu zu schaffender Kapazität und/oder einer Kapazitätsproduktaufwertung, die nach Ablauf der 8-Wochen-Frist zugegangen sind, werden erst im Bericht der nächsten Marktnachfrageanalyse von den FNB berücksichtigt. In diesem Fall antwortet der FNB dem Anfragenden innerhalb von acht Wochen nach dem Eingang der Nachfrage.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der 8-Wochen-Frist ist dabei der Poststempel des ausgefüllten und unterschriebenen Originals des Anfrageformulars.

3. Begriffsbestimmungen

Für diese Teilnahmebedingungen und für die zur Verfügung gestellten auszufüllenden Formulare gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

„GWJ“ (Gaswirtschaftsjahr): Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

„Feste frei zuordenbare Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten“: ermöglichen es Transportkunden, gebuchte Ein- und Ausspeisekapazitäten ohne Festlegung eines Transportpfads auf unbeschränkt fester Basis zu nutzen. Die Einspeisekapazität berechtigt den Transportkunden, Gas am gebuchten Einspeisepunkt für die Ausspeisung an jedem gebuchten Ausspeisepunkt desselben Marktgebiets oder für die Übertragung am virtuellen Handelspunkt desselben Marktgebiets bereitzustellen. Die Ausspeisekapazität berechtigt den Transportkunden, an dem gebuchten Ausspeisepunkt das an jedem gebuchten Einspeisepunkt desselben Marktgebiets bereitgestellte oder am virtuellen Handelspunkt desselben Marktgebiets übernommene Gas zu entnehmen.

„Feste dynamisch zuordenbare Kapazitäten“: ermöglichen es Transportkunden, gebuchte Ein- und Ausspeisekapazitäten auf fester Basis zu nutzen, soweit im Falle der Einspeisekapazität am gebuchten Einspeisepunkt Gas für die Ausspeisung an einem vorab bestimmten Ausspeisepunkt desselben Marktgebiets bereitgestellt wird bzw. im Falle der Ausspeisekapazität am gebuchten Ausspeisepunkt das an einem vorab bestimmten Einspeisepunkt desselben Marktgebiets bereitgestellte Gas entnommen wird. Im Übrigen ermöglichen sie es Transportkunden, gebuchte Ein- und Ausspeisekapazitäten ohne Festlegung eines Transportpfads auf unterbrechbarer Basis zu nutzen. Die Einspeisekapazität berechtigt den Transportkunden hierbei, Gas am gebuchten Einspeisepunkt für die Ausspeisung an jedem gebuchten Ausspeisepunkt desselben Marktgebiets oder für die Übertragung am virtuellen Handelspunkt desselben Marktgebiets bereitzustellen. Die Ausspeisekapazität berechtigt den Transportkunden, an dem gebuchten Ausspeisepunkt das an jedem gebuchten Einspeisepunkt desselben Marktgebiets bereitgestellte oder am virtuellen Handelspunkt desselben Marktgebiets übernommene Gas zu entnehmen.

4. Standardanfrageformular

Für die Teilnahme sind die im Internet auf der Webseite FNB Gas Capacity der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. („FNB Gas“) in Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellten Anfrageformulare zu verwenden.


Anfrage von neu zu schaffenden Kapazitäten an Grenzübergangspunkten

Die unverbindlichen Nachfragen nach neu zu schaffender Kapazität haben mindestens die in Artikel 26 Ziffer 8 (a) – (c) NC CAM genannten Informationen zu enthalten. Sofern die unverbindlichen Marktnachfragen auch einem FNB im angrenzenden Ausland gemäß Artikel 26 Ziffer 8 (d) NC CAM vorgelegt wurde oder geplant ist vorzulegen, sind diese unter „Angabe korrespondierender Anfragen bei anderen betroffenen Entry/Exit-Systemen/TSOs gemäß Artikel 26 Ziffer 8 lit. d) NC CAM“ anzugeben.

Den FNB steht es frei, die Anfrage von „fester zuordnungsbeschränkter Kapazität“ als Nachfrage nach „fester frei zuordenbarer Kapazität“ zu werten. „Feste zuordnungsbeschränkte Kapazität“ stellt demnach eine Minimalanforderung hinsichtlich des angefragten Kapazitätstyps dar.

Anfrage nach Kapazitätsproduktaufwertung

Eine Anfrage nach Kapazitätsproduktaufwertung kann nur gestellt werden, wenn der Anfragende bereits ein festes Kapazitätsprodukt kontrahiert hat, welches durch ein höherwertiges festes Produkt aufgewertet werden soll. Der Aufwertungszeitraum muss dabei nicht die vollständige Laufzeit des ursprünglichen Kapazitätsvertrags umfassen. Die unverbindlichen Anfragen nach Kapazitätsproduktaufwertung müssen Angaben zu den Rubriken enthalten, die im entsprechenden Anfrageformular auf der Webseite FNB Gas Capacity genannt sind. Dabei sind mindestens folgende Punkte anzugeben:

  • Aufzuwertendes Kapazitätsprodukt (anbietender FNB, Punktbezeichnung, Produktbezeichnung, Flussrichtung aus deutscher Sicht, aktuell vom Teilnehmer gebuchter Betrag in kWh/h)
  • Zielkapazitätsprodukt
  • Angabe der zusätzlichen Zuordnungsbeschränkung bei Kapazitätsprodukten mit Zuordnungsbeschränkung
  • Zeitraum der Anfrage
  • Höhe der aufzuwertenden Kapazität in kWh/h (diese Kapazität muss bereits gebucht sein)

Sofern an einer Marktraumgrenze für überlappende Zeiträume eine Anfrage nach neu zu schaffender Kapazität wie auch eine Anfrage für ein aufzuwertendes Kapazitätsprodukt vorliegt, werden die FNB prüfen, ob die Anfragen widersprüchliche Anforderungen stellen. Sollte dies der Fall sein, behalten sich die FNB das Recht vor, die betreffenden Anfragen nach Kapazitätsproduktaufwertungen im aktuellen Zyklus nicht weiter zu bearbeiten. Die FNB werden den Anfragenden in einem solchen Fall informieren. Auf dem jeweiligen Anfrageformular sind die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Das vollständig ausgefüllte Anfrageformular ist anschließend auszudrucken und unterschrieben im Original postalisch zu senden an:

Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V. Georgenstr. 23, 10117 Berlin, Deutschland.

5. Gebühren

Die FNB erheben für die Tätigkeiten, welche auf die Übermittlung der unverbindlichen Marktnachfrage zurückgehen, eine Gebühr. Die Erhebung einer Gebühr ist den FNB gemäß Art. 26 Ziffer 11 NC CAM gestattet und wurde im Verfahren Nr. BK9-022/042 der Bundesnetzagentur genehmigt.

Die Gebühr beträgt 30.000 € je Marktgebietsgrenze, Anfrageart (neu zu schaffende Kapazität oder aufzuwertende Kapazität) und Flussrichtung für eingegangene unverbindliche Marktnachfragen gemäß Art. 26 Ziffer 6 NC CAM. Diese wird dem Anfragenden vom verantwortlichen FNB (siehe Tabelle 1) in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass die in Rechnung gestellte Gebühr nicht fristgerecht beglichen wird, wird die jeweilige unverbindliche Marktnachfrage des Anfragenden nicht weiter berücksichtigt.

Die Gebühr wird auch in dem Fall erhoben, dass die ursprüngliche Anfrage nach neu zu schaffender Kapazität im Ausland gestellt wurde und als Folge hieraus die deutschen FNB ein Verfahren für neu zu schaffende Kapazität durchführen müssen.

Sofern mehrere Unternehmen neu zu schaffende Kapazitäten an der gleichen Marktgebietsgrenze, für die gleiche Anfrageart und gleiche Transportrichtung anfragen, wird die Gebühr auf diese Anfragenden aufgeteilt. Insoweit erhalten alle Anfragenden für die Marktgebietsgrenze eine eigene Rechnung über die volle Gebühr von 30.000 € mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen durch den verantwortlichen FNB. Sodann wird der Betrag durch die Zahl der fristgerechten Zahlungseingänge geteilt, die hieraus folgende individuelle Gebühr je Unternehmen ermittelt und die ggf. überzahlte Gebühr zurückerstattet.

Die erhobene Gebühr wird ferner erstattet, wenn die Marktnachfrageanalyse gem. Art. 26 NC CAM ergibt, dass die Kapazität auch ohne Weiterführung des Verfahrens für neu zu schaffende Kapazität bereitgestellt werden kann. Ebenso wird die Gebühr erstattet, wenn die Wirtschaftlichkeitsprüfung für mindestens ein Angebotslevel, das neu zu schaffende Kapazität an dem jeweiligen Kopplungspunkt einschließt, positiv ist.

Folgende FNB erheben die Gebühr an der jeweiligen Marktgebietsgrenze:

Tabelle 1: Marktgebietsgrenzen und verantwortliche FNB
 

Marktgebietsgrenze

FNB

Norwegen

Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund

Dänemark

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover

Niederlande

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover

Belgien

Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen

Luxemburg

Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen

Frankreich

GRTgaz Deutschland, Rosenthaler Str. 40-41 10178 Berlin

Schweiz

Fluxys TENP GmbH, Elisabethstraße 5, 40217 Düsseldorf

Österreich - MG Ost

Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen

Österreich - MG Tirol

bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München

Österreich - Vorarlberg

terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart

Tschechische Republik

GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108 – 112, 34119 Kassel

Polen - TGPS

GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108 – 112, 34119 Kassel

Polen - E-Gas Transmission

ONTRAS Gastransport GmbH, Maximilianallle 4, 04129 Leipzig

Russische Föderation

GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108 – 112, 34119 Kassel

6. Haftung

Die etwaige vertragliche und gesetzliche Haftung der FNB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch, soweit für die FNB ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln. Die Beschränkung gilt nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Die Ersatzansprüche sind in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Für etwaige Tätigkeiten der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. im Zusammenhang mit der Mitwirkung bei der

Ermittlung der Marktbedürfnisse der zukünftigen Kapazitäten wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung von Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

7. Teilnahmeausschluss

Entspricht die Nachfrage nicht den Teilnahmebedingungen, wird diese im Rahmen der Marktnachfrageanalyse ausgeschlossen und von den FNB im weiteren Verfahrensablauf nicht berücksichtigt. Die FNB werden den Anfragenden rechtzeitig über einen Ausschluss mindestens in Textform informieren.

Die Behandlung einer verfristeten Nachfrage gemäß Ziffer 2 Absatz 4 bleibt hiervon unberührt.

8. Vertraulichkeit

Die Anfragenden sind damit einverstanden, dass die von ihnen in den Anfrageformularen übermittelten Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung der Marktnachfrageanalyse verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung umfasst insbesondere, dass die FNB die Informationen im Rahmen der Marktnachfrageanalyse, der technische(n) Studie(n), der öffentlichen Konsultation(en), der Abstimmung(en) mit der Bundesnetzagentur oder im Rahmen von sonstigen erforderlichen Verfahrensschritten an Dritte (zum Beispiel andere FNB, Behörden, etc.) weitergeben und in aggregierter und anonymisierter Form (pro Marktgebietsgrenze) veröffentlichen dürfen.

Im Übrigen werden die FNB sämtliche Informationen, die sie im Rahmen der Marktnachfrage erhalten, vertraulich behandeln und nicht veröffentlichen oder in sonstiger Weise Dritten gegenüber offenlegen oder an Dritte weitergeben, es sei denn, ein Anfragender hat dies zuvor schriftlich genehmigt.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, soweit die FNB aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber nationalen oder internationalen Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen zur Offenlegung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Informationen verpflichtet sind oder Anfragen der Bundesnetzagentur vorliegen. Ebenso kann eine Offenlegung der Informationen gegenüber anderen selbst zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten im Rahmen ihres jeweiligen Mandats erfolgen.

Die Regelung des § 6a EnWG bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Der FNB Gas gibt die Erklärung und den Ausdruck der erhaltenen Anfrageformulare an das zuständige Mitgliedsunternehmen weiter.

Der endgültige Empfänger der vom Anfragenden bereitgestellten Daten und Informationen sind die FNB. Die online in ein Formular eingetragenen Daten werden nicht gespeichert oder in sonstiger Weise elektronisch automatisiert verarbeitet. Die Daten der Anfragenden werden so lange bei den FNB gespeichert, wie dies zum Zwecke des Marktnachfrageprozesses sowie der Vergabe neuer Kapazitäten notwendig ist. Der
Anfragende stimmt der Auswertung und Verarbeitung der Informationen sowie der Veröffentlichung im Bericht zur Marktnachfrageanalyse gem. Art. 26 Ziffer 13 NC CAM durch die FNB zu. Ziffer 6 bleibt hiervon unberührt.

Soweit personenbezogene Daten erhoben werden, werden diese nur zum Zwecke, der in der Vorhabenbeschreibung skizzierten Schritte verwendet. Ein Verkauf oder eine anderweitige Vermarktung finden nicht statt. Der Anfragende ist mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zur Ermöglichung etwaiger Rückfragen einverstanden (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a und f DSGVO). Es besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Widerruf Ihrer Einwilligung und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten besteht nicht.

10. Anwendbares Recht

Auf diese Marktnachfrage findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

11. Deutsche und englische Fassung der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen werden sowohl in deutscher als auch in englischer Fassung erstellt. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor. Die englische Fassung kann nicht zur Auslegung der deutschen Fassung herangezogen werden.