Der Incremental-Capacity-Zyklus 2025–2027
Am 7. Juli 2025 beginnt der fünfte Zyklus zur Bedarfsermittlung nach neu zu schaffender Kapazität. Bis zum 1. September 2025 werden die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) unverbindliche Nachfragen der Teilnehmer nach neu zu schaffender Kapazität an den THE-Marktgebietsgrenzen entgegennehmen. Sind sowohl die Kapazitätsanfragen als auch die gem. Art. 26 Abs. 11 Verordnung (EU) 2017/459 zu entrichtenden Gebühren fristgerecht eingegangen, werden die Kapazitätsanfragen analysieren und die Ergebnisse in Marktnachfrageberichten veröffentlicht.
Wichtige Fristen für den vierten Zyklus gemäß NC CAM:
7. Juli 2025 | Beginn Entgegennahme unverbindlicher Nachfragen und Erhebung der entsprechenden Gebühren durch die FNB |
1. September 2025 | Fristende für die Entgegennahme unverbindlicher Nachfragen durch die FNB zur Berücksichtigung im laufenden Verfahren |
27. Oktober 2025 | Veröffentlichung von Berichten zur Marktnachfrageanalyse auf Basis der im laufenden Verfahren fristgerecht eingegangenen unverbindlichen Nachfragen |
20. Januar 2026 | Veröffentlichung der Projektvorschläge |
5. Mai 2027 | Veröffentlichung der Angebotslevel für die Jahresauktion |
5. Juli 2027 | Beginn der Jahresauktionen zur Vermarktung der neu zu schaffenden Kapazitäten mit ggf. anschließender Wirtschaftlichkeitsprüfung |