Inc.-Cap.-Zyklus 2017–2019

Der Incremental-Capacity-Zyklus 2017–2019

Mit dem Inkrafttreten des NC CAM am 6. April 2017 begann erstmals das Verfahren für neu zu schaffende Kapazität. Bis zum 1. Juni 2017 (8-Wochen-Frist gemäß Art. 26 Ziffer 6 NC CAM) nahmen die Fernleitungsnetzbetreiber unverbindliche Nachfragen der Teilnehmer nach Zusatzkapazität an Marktgebiets- und Grenzübergangspunkten entgegen und bewerteten den Bedarf an Zusatzkapazitäten zu können. 

Wichtige Fristen des Incremental-Capacity-Zyklus 2017-2019:

6. April 2017 Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/459 (Netzkodex Kapazitätszuweisung) und Beginn des Verfahrens
1. Juni 2017 Fristende für unverbindliche Nachfragen durch Teilnehmer zur Berücksichtigung im laufenden Verfahren (8-Wochen-Frist gem. Art. 26. Ziffer 6 NC CAM)
27. Juli 2017 Veröffentlichung von Berichten zur Marktnachfrageanalyse auf Basis der rechtzeitig im laufenden Verfahren eingegangenen unverbindlichen Nachfragen (16-Wochen-Frist gem. Art. 26 Ziffer 3 NC CAM)
19. Oktober 2017 Veröffentlichung der Projektvorschläge
19. Dezember 2017 Fristende für die Konsultation der Projektvorschläge
Q.1 2019 Finalisierung der Projektvorschläge und Start der 6-monatigen Frist zur Genehmigung durch die BNetzA
1. Mai 2019 Veröffentlichung der Angebotslevel für die Jahresauktion auf den Primärkapazitätsplattformen
1. Juli 2019 Beginn der Jahresauktionen zur Versteigerung der neu zu schaffenden Kapazitäten mit ggf. anschließender Wirtschaftlichkeitsprüfung