Inc.-Cap.-Zyklus 2019–2021

Genehmigung / Veröffentlichung

Nachdem die Projektvorschläge konsultiert wurden, werten die Fernleitungsnetzbetreiber die Konsultationsergebnisse aus. 

Danach schlagen die Fernleitungsnetzbetreiber den Regulierungsbehörden ein oder mehrere Projekte für neue Kapazitäten vor (Art. 28 Abs. 1 NC CAM). Liegt eine Genehmigung der Behörden vor, veröffentlichen die Fernleitungsnetzbetreiber dieses Schreiben sowie die in der Vermarktung zugrunde gelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen (gemäß Art. 25 Abs. 2, Art. 28 Abs. 3 NC CAM).

Die Mehrzahl der Projekte für neu zu schaffende Kapazitäten wird in dem gemäß NC CAM vorgesehenen Zweijahresrhythmus abgewickelt. Geplant ist, dass die Genehmigungen im vierten Quartal 2020 beantragt werden, die Genehmigungsbeschlüsse sechs Monate danach vorliegen und deren Veröffentlichung dann mindestens zwei Monate vor der Auktion für Jahreskapazität in 2021 (gemäß Art. 28 Abs. 3 NC CAM) folgt.

Das Incremental-Capacity-Verfahren an der Grenze NCG – Österreich (Marktgebiet Ost) wird wegen nationaler Vorgaben in Österreich jährlich durchgeführt.

Information der Netzbetreiber bayernets und OGE zum Verfahren an der Marktraumgrenze Marktgebiet Tirol (AT) – THE